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Verena Klesper Frettholz 2 32658 Barntrup

Steuernummer: 64027849510 Finanzamt Lemgo

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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Halter bzw. eine durch den Eigentümer des Tieres bevollmächtigte Person, im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet, versichert durch Unterzeichnung des Pensionsvertrages diese, in den Geschäftsräumen aushängenden AGB´s, welche auch dem Pensionsvertrag beiliegen, gelesen zu haben und diesen in vollem Umfang zuzustimmen.

1. Informationspflichten des Halters

a. Impfungen:
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Tier eine gültige Impfung hat, welche mindestens 30 Tage alt ist (bei Erstimpfung). Hunde müssen gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein. Der Impfpass ist bei Abgabe des Tieres mitzubringen. Er verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes des Tieres in der Pension.

b. Krankheiten:
Der Auftraggeber erklärt, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.

Sollte das Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mitgebracht haben, so trägt der Halter die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere. Darüber hinaus behält sich die Tierpension das Recht einer Schadenersatzklage vor.

c. Besonderheiten des Tieres:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle besonderen Eigenschaften des Tieres (notwendige medizinische Versorgung, Krankheiten, Unverträglichkeiten gegen Menschen und Tiere, Leinenbeißer, Ausbrecher usw.) anzugeben.

Sollte eine Hündin unerwartet läufig werden, wird diese sofort einzeln untergebracht.

2. Sonstige Pflichten des Halters:
In den Monaten Mai – September ist das Tier vor Pensionsantritt mit einem geeigneten Mittel z.B. Ex-Spot, Frontline o.ä. gegen Zecken und Flöhe zu behandeln. Das kann auch gegen eine einmalige Zuzahlung von 10,-Euro pro Tier von der Pension übernommen werden. Im Hinblick auf eventuelle Unverträglichkeiten gegen genannte Mittel wird seitens des Verwahrers keine Haftung übernommen. Dem Auftraggeber obliegt es vielmehr selbst, sich vorher bei seinem Haustierarzt über eventuelle Unverträglichkeiten zu informieren.

3. Pensionsdauer:
a. Berechnungsgrundlagen:
An- und Abreisetag werden als je ein Tag berechnet.

b. Reservierung:
Ein Pensionsplatz gilt als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben  ist und ein Vorschuss von 50 % pro Tier bei uns bezahlt wurde. (gilt für jede Buchung)!!

Das kann als Barzahlung oder als Überweisung an unser Geschäftskonto geschehen

Bankverbindung Der Pfötchenhof, Volksbank Bad Salzuflen

IBAN : DE63 4829 1490 5201 0358 01

Aus Überweisungen muss der Name des Auftraggebers, der Name des Tieres und der Ankunfts- und Abholtag ersichtlich sein. Nach Eingang der Anzahlung ist die Buchung beiderseits verbindlich. Der komplette Restbetrag ist bei Abholung des Tieres bar zu bezahlen.

c. Pensionsantritt, -ende:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Tier zu den vereinbarten Terminen zur Pension zu bringen und dort wieder abzuholen. Bei Erstbuchung sollte das Tier für einen Probetag (10 Euro/Tier) gebracht werden. (Nicht in jedem Fall erforderlich)

d. Vorzeitiges Abholen:
Bei vorzeitiger Abholung des Tieres ist der gebuchte Zeitraum voll zu bezahlen.

e. Vertragsrücktritt:
Bei allen Vertragsrücktritten ist ein Entschädigungsaufwand von 80 % des gesamten Pensionspreises zu bezahlen.

f. Überschreitung der Pensionsdauer und daraus entstehende Folgen:
Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Termin vom Auftraggeber oder einer bevollmächtigten Person abgeholt und wurde dessen Aufenthaltsdauer nicht vom Auftraggeber verlängert, ist die Pension berechtigt, das Tier woanders unterzubringen bzw. nach einer angemessenen Frist von 10 Tagen an einen Tierschutzverein weiterzugeben, mit der Maßgabe, es an andere Personen weiterzuvermitteln.

4. Haltungsbedingungen:
Alle Tiere werden in beheizbaren Räumen untergebracht. Hunde werden mindestens dreimal täglich in die Freiläufe gelassen und haben fast unbegrenzten Zugang zu den kleineren Freigehegen.

a. Einzelpension:
Nur mit Artgenossen unverträgliche Hunde werden  tagsüber einzeln untergebracht.

b. Gruppenpension:
Verträgliche Hunde nehmen in der Gruppe am Tagesgeschehen teil und werden nur in der Nacht in kleinere Gruppen getrennt.

5. Unterbringungskosten:
Es gilt der im Tierpensionsvertrag vereinbarte Tagessatz. Ist zwischen den Parteien kein Tagessatz ausdrücklich vereinbart worden, so gilt die aktuelle Preisliste des Verwahrers am Tag des Pensionsantritt.

6. Haftungsausschluss, Preisnachlass:
a. Mitgebrachtes Tierzubehör:
Die Pension haftet nicht für beschädigtes oder verloren gegangenes Tierzubehör. Es ist möglich eigenes Futter mitzubringen, das führt jedoch nicht zu einem Preisnachlass.

b. Krankheiten, Seuchen:
Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift an, dass die Tierpension mit allen ihren Mitarbeitern für Schäden, die sein Tier während des Aufenthaltes erleidet, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Für eine während des Aufenthaltes auftretende Erkrankung des Tieres übernimmt die Pension ebenfalls keine Haftung.

c. Notwendige tierärztliche Behandlungen und Tierarztkosten:
Sollte ein Tier tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird diese durch einen von der Tierpension beauftragten Tierarzt durchgeführt. Die hierfür nachgewiesenen Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. sind direkt mit dem beauftragten Tierarzt abzurechnen.

Zusatzklauseln Versicherung:

Der Tierhalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass  § 834 BGB nicht greift. Alle durch das in die Pension gegebene Tier entstehende Schäden, müssen durch den Tierhalter bzw. seiner Versicherung behoben werden.

Durch seine Unterschrift bestätigt der Tierhalter ausdrücklich, dass eine Unterbringung in einer „Wohnraum-Atmosphäre“ erwünscht und erwartet wird. Auf die erhöhte Schadensmöglichkeit wurde ausdrücklich hingewiesen.

7. Salomonische Klausel / Schlussbestimmung

Soweit eine dieser Klauseln wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam sein sollte, gelten die übrigen Klauseln weiter. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, welche dem gewünschten Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Nebenabsprachen zu diesen Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form.

Datum der letzten Änderung: 10.07.2013

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